In der Vergangenheit wurden teilweise Wettkämpfe kurzfristig und nur zum Zwecke der DM-Qualifikation für einzelne Athletinnen und Athleten geschaffen, bei denen die ordnungsgemäße Durchführung nicht eindeutig nachvollziehbar war. Dieses Vorgehen ist nicht mit den Anti-Doping Bestimmungen konform und beeinträchtigt die Chancengleichheit. Aus diesem Grunde werden folgende Mindestanforderungen zur Anerkennung als Qualifikation für deutsche Meisterschaften ab 2026 festgelegt:
- Der jeweilige Wettkampf muss bis zum 31.01. des Wettkampfjahres im Wettkampfkalender des jeweiligen Landesverbandes auf der Verbandshomepage des BVDK eingetragen sein (Sportordnung §24)
- Der Wettkampf wird nach Regelwerk der IPF und Sportordnung des BVDK durchgeführt. (Waage maximal 2 Std. vor Gruppenbeginn, Rundensystem und Zeiten nach Regelwerk, mindestens drei wertende Kampfrichter, Plattform und Equipment gem. Regelwerk)
- Grundsätzlich werden alle Landes- und Bezirksmeisterschaften, sowie Ligawettkämpfe auf Landesebene als Qualifikation anerkannt, wenn diese rechtzeitig auf der Verbandshomepage eingetragen wurden.
- Andere Wettkämpfe, wie Cups, müssen für mindestens 20 Athletinnen und Athleten für mindestens einen gesamten Landesverband offen und für einen angemessenen Zeitraum ausgeschrieben sein.
- Der Wettkampf muss im Vorfeld zeitgerecht in der richtigen Kategorie im Vereins Portal des BVDK angelegt worden sein.
- Der BVDK behält sich vor, Wettkämpfe, welche nicht den genannten Bedingungen entsprechen, als Qualifikationswettkampf für deutsche Meisterschaften auszuschließen.
- Landesverbände können für Qualifikationswettkämpfe für die Landesebene von diesen Regelungen abweichen.
Tim Konertz
Präsident BVDK e.V.