Infos bzgl Equipment / KaRi Tagung

Aufgrund vermehrter Nachfragen, hier noch ein paar wichtige Infos zu aktuellen Fragen, das Regelwerk betreffend:

Das Verdrehen der Träger:

- Es ist nicht ausdrücklich verboten die Träger zu verdrehen

- Aber, das Verdrehen der Träger wird als Mehrlagigkeit der Träger interpretiert

- Eine Mehrlagigkeit ist nach technischen Regeln verboten

- Seit der EM 2017 wird aber das Verdrehen der Träger international beanstandet/ nicht mehr erlaubt

- Bei der Generalversammlung 2018 wurde die Aufnahme dieser expliziten Regel abgelehnt, da diese Regel durch das Verbot der Mehrlagigkeit schon geregelt ist und man keine gleichen Regeln wieder aufnehmen möchte.

- Bei der Kampfrichter-Obleutetagung in Stralsund am 11.01.2020 wurde von allen Kampfrichter-Obleuten nochmal bestätigt, dass das Verdrehen der Träger auch in Deutschland unzulässig bleiben soll. Aber auch, dass diese Information sauf der BVDK-Seite noch einmal veröffentlich werden soll.

Einzige Ausnahme in den technischen Regeln, die das Thema behandelt, ist:

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e) Wurden Straffungen an den Schulterträgern vorgenommen, wobei

überschüssiges Material von mehr als 3 cm Länge entstanden ist, muss dieses

überschüssige Material innen in den Anzug oder das Hemd verlegt werden. Nach

außen hin darf überschüssiges Material maximal 3 cm überstehen.

...

Falten dürfen nicht wieder an

den Hauptteil des Kleidungsstücks angenäht werden.

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Diese Änderungen am Anzug können und müssen bei der Kleiderkontrolle überprüft werden.

Crop Top Shirts (short cut shirts):

Mit dem „07/18/2019 PRESS RELEASE“ von IPF wurde noch mal drauf hingewiesen, dass die „Crop Top Shirts“ (bauchfreie T-shirts) im Wettkampf unzulässig sind

Diese erfüllen nicht die Anforderungen an zugelassene T-Shirts und bedecken den Körper nicht

BAR GRIP™ Shirt:

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass das „BAR GRIP™ Shirt“ nach den technischen Regeln unzulässig ist und während des Wettkampfes nicht verwendet werden darf.

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Das T-Shirt muss vollständig aus Stoff oder einem synthetischen textilen Material gefertigt sein und darf weder ganz, noch teilweise aus einem gummierten oder vergleichbaren Stretchmaterial bestehen.

Veronika Kondraschow
stellvert. Referent für Technik & Kampfrichterwesen (international)