Aktuelle Informationen zu den Einschränkungen des öffentlichen Lebens infolge der Corona-Pandemie

Die Bundeskanzlerin hat in einer Telefonschaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 beschlossen, die bisher beschlossenen Maßnahmen bis zum 3. Mai 2020 weiterzuführen. Weiterhin wurden eine Reihe von Maßnahmen zur weiteren Erhöhung des Infektionsschutzes und erste Schritte zur Rückkehr zu einem normalen öffentlichen Leben festgelegt. Über weitere Schritte wird das Gremium am 30. April 2020 beraten. Wichtig für unseren Verband und für die Durchführung von Meisterschaften ist, dass Großveranstaltungen mindestens bis 31. August 2020 untersagt sind. Den Wortlaut des Beschlusses findet ihr unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1744452/b94f2c679260...

Der DOSB hat hat in einem Positionspapier an die Politk Rahmenbedingungen an ein angepasstes Sporttreiben erarbeitet, bei deren Einhaltung eine stufenweise Aktivierung des Vereinssportes möglich erscheint (https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Newsletter/Pressemitteilunge...). Inwieweit die Vorschläge des DOSB in den Beschluss der Beratungen am 30. April 2020 einfließen werden, bleibt abzuwarten.

Der Vorstand des BVDK prüft derzeit inwieweit die abgesagten Deutschen Meisterschaften ggf. ab September 2020 nachgeholt werden können. Dabei sollte uns bewußt sein, daß gegebenenfalls ein Priorisierung von Meisterschaften, Überschneidungen von Terminen mit gegebenenfalls internationalen Meisterschaften und das Finden eines Ausrichters dafür ausschlagebend sein wird. Über die weitere Vorgehensweise, auch in Fortführung der Beschlüsse von Bund und Ländern, werden wir euch zeitnah informieren.

Der Vorstand